Ab dem 1. Januar 2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft, das erhebliche Auswirkungen auf die Praxis aller Baubeteiligten haben wird. Unter anderem erhalten private Bauherren eine Reihe neuer Rechte, wenn sie einen Bauvertrag abschließen. Neben konkreten Regelungen für den Bauvertrag werden auch der Architekten- und Ingenieurvertrag, der Bauträgervertrag sowie die Verbraucherbauverträge davon berührt.
Am 2. September informiert Henrik Karch (Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwaltskanzlei Henrik Karch) zum Thema unter dem Titel: "Das neue Bauvertragsrecht - was Bauherren, Architekten und Baufirmen jetzt beachten müssen". Der Vortrag findet am Messesamstag um 10 Uhr im Saal Ostrava in der Halle 4 der MESSE DRESDEN statt.
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